Erweiterung der Bedarfsgruppen für eine Notbetreuung
Aufgrund der entsprechenden Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesund und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Tätigkeitsbereiche für eine Notfallbetreuung für Kinder der Klassen 5 und 6 mit Wirkung vom 23.04.2020 um weitere Bedarfsgruppen ergänzt. Nähere Informationen finden Sie hier: